Beantragung einer e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke für Freie Berufe
Mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die IT-gestützten Prozesse im Gesundheitswesen eine neue Dynamik erfahren. Die technischen Verfahren der ELGA mit der e-card als Zugangsschlüssel bilden dabei die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im e-Impfpass (= Zentrales Impfregister). Die dort eingetragenen COVID-19-Imfpungen werden in weiterer Folge auch in die COVID-19-bezogenen Nachweise einfließen, gemeinsam mit negativen COVID-19-Tests, erfolgten und aktuell abgelaufenen COVID-19-Infektionen und positiven Antikörpertests.
Um einen reibungslosen Ablauf der Impfungen sicherstellen zu können, haben Sie die Möglichkeit, bei der SVS (ehemals Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) eine e-card für Zwecke der ELGA zu beantragen, sofern Sie noch keine e-card besitzen.
Diesen Antrag können Sie auch für Angehörige stellen, die keine e-card besitzen.Wenn Sie bereits eine e-card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Die bisherige e-card ermöglicht den Zugang zu ELGA und zum e-Impfpass.
Bitte beachten Sie, dass eine e-card nichts an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ändert.
Der Antrag ist ab sofort ausschließlich online über folgenden Link Antrag e-card zu stellen.
Für den Fall, dass Sie (bzw. Ihre Angehörigen) EU-Bürger sind und keinen österreichischen Scheckkartenführerschein haben, ist die Ausstellung einer e-card nur möglich, wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen ein Foto beibringen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter www.chipkarte.at/foto.
Die e-card wird an Ihre Meldeadresse versendet. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung Ihre e-card noch nicht erhalten haben, rufen Sie bitte die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.
Für weitere Fragen zur e-card Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.
Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline 05 0124 4411.
FAQs
- Welche Berufsgruppen gehören zu den betroffenen Freien Berufen?
Zu den betroffenen Freien Berufen gehören Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, freiberuflich tätige Ärzte (inkl. Wohnsitzärzte) und Zahnärzte, Selbständige Apotheker, Ziviltechniker und Patentanwälte, sofern sie nicht aufgrund einer (anderen) Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
- Wie komme ich zu meiner e-card?
Die Beantragung einer e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke (e-Impfpass) kann nur online erfolgen. Dafür ist keine Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich. Über folgenden Link https://www.svs.at/e-card-Antrag/ gelangen Sie zur Antragstellung. Ausstellender Krankenversicherungsträger ist die SVS (ehemals Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft). Wenn Sie bereits eine e-card besitzen, weil Sie krankenversichert sind, dann wird trotz Antrag keine neue e-card ausgestellt.
- Ändert die e-card etwas an meiner privaten Krankenversicherung?
Nein. Die e-card dient ausschließlich als persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Es besteht kein Krankenversicherungsschutz durch die SVS und Arztbesuche sind daher nicht mit der e-card möglich.
- Muss ich die e-card neu beantragen, wenn ich bereits eine e-card besitze?
Es wird für Sie keine neue e-card ausgestellt, wenn Sie bereits aufgrund einer (anderen) Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine e-card besitzen.
- Bekommen auch Hinterbliebene eines Kammermitglieds mit Bezug einer Witwen- oder Waisenpension der Kammer eine e-card?
Ja, wenn Sie über keinen eigenen gesetzlichen KV-Leistungsanspruch verfügen, ist ein Antrag auf Ausstellung einer e-card möglich. Das Online-Formular kann auch vom Angehörigen ausgefüllt werden (unter Personendaten sind die Daten des verstorbenen Kammermitglieds einzutragen). Als Nachweis der Kammerzugehörigkeit ist ein Pensionsbescheid mitzuschicken.
- Wozu dient die e-card?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
- Was ist zu tun, wenn die e-card verloren geht?
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch bei der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt, wenn vom Karteninhaber ein Foto verfügbar ist oder eine gesetzliche Ausnahme zutrifft. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.
- Was mache ich mit meiner alten e-card, wenn ich eine neue zugesandt bekomme?
Bei der e-card wird besonderer Wert auf ein umweltschonendes Kartenkörpermaterial gelegt. PET kann als einziges Kartenkörpermaterial nahezu rückstandslos recycelt werden.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung fallen Chipkarten unter die Elektrogeräteabgabeverordnung. Bei der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ auf der Rückseite der neuen e-card handelt es sich um die Kennzeichnung des Kartenherstellers entsprechend der Elektrogeräteabgabeverordnung.
Das bedeutet, dass für diese Chipkarten geeignete Übernahmestellen zur fachgerechten Entsorgung eingerichtet wurden. Als Karteninhaber haben Sie die Möglichkeit, ungültige bzw. defekte Karten bei einer der veröffentlichten Übernahmestellen fachgerecht entsorgen zu lassen.
- Wie lange gilt die e-card?
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (z.B. der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.
- Was kostet eine Neuausstellung der e-card?
Die Erstausstellung Ihrer e-card und der Austausch nach Personenstandsänderungen oder bei schadhaften Karten sind für Sie kostenlos. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. Die Karte ist Eigentum der ausstellenden Stelle.
- Müssen Karteninhaber einer e-card für ELGA-Zwecke e‑card Service-Entgelt bezahlen?
Nein.
- Was ist bei Änderung der persönlichen Daten zu tun (Namensänderung, Titel, etc.)?
Bitte melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit dem erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Diplom) der SVS. Die Kontaktdaten finden Sie unter svs.at/kontakt
- Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?
Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie der Sozialversicherung bekannt sind. Dazu zählen österreichische bzw. in Österreich anerkannte akademische Grade, jedoch keine Berufstiteln.
- Warum sind auf der Rückseite der e-card in manchen Feldern Sterne?
Die Rückseite der e-card ist für die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgesehen, die von den gesetzlichen Krankenversichertenträgern für ihre Versicherten ausgestellt wird. Da Sie bei der SVS keinen Krankenversicherungsschutz haben, wird nur die Kartennummer aufgedruckt und alle anderen Felder mit „*****“ versehen, um Verwechslungen mit gültigen EKVK auszuschließen.
Weitere FAQs zur e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke für Freie Berufe finden Sie unter www.chipkarte.at/e-card/Freie-Berufe.
Weitere Fragen und Antworten zur e-card: www.chipkarte.at